Unerwünschte Werbung: E-Mails, SMS & MMS

  Aktualisiert am  18 March 2026

Persönliche Daten werden immer häufiger gezielt gesammelt und an Gesellschaften verkauft, die diese Daten verarbeiten, auswerten und zu Werbezwecken verwenden.

Sicher erhalten auch Sie oft unerwünschte Werbe-E-Mails von Anbieterinnen und Anbietern, die sie nicht kennen oder mit denen Sie bisher nicht in Kontakt standen.

Doch ist das überhaupt erlaubt und wie kann ich mich davor schützen?

Die automatische Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken ist verboten

Häufig enthalten unerwünschte Werbe-Mails erstaunlich viele Informationen zu Produkten, die Sie zum Beispiel in letzter Zeit online gekauft haben.

Dies zeigt in vielen Fällen, dass die Händlerinnen und Händler, bei denen Sie gekauft haben, sehr wahrscheinlich Ihre Daten weitergegeben haben.

Gleichzeitig können Sie sich nicht daran erinnern, dass Sie den Verkäuferinnen und den Verkäufern Ihr Einverständnis gegeben haben und damit einverstanden sind, Werbung von Partnerunternehmen zu erhalten.

Bei näherer Durchsicht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entdecken Sie jedoch, dass diese eine automatische Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken enthalten.

Diese Vorgehensweise ist verboten. Jede Händlerin und jeder Händler muss Ihnen die Möglichkeit geben, aktiv in die Verwendung Ihrer Daten einzuwilligen („opt-in“) oder aber einer solchen Verwendung ausdrücklich zu widersprechen („opt-out“).

Die alleinige Zustimmung zu den AGB ist nicht ausreichend.

Mann hält ein Smartphone, tippt auf einer Tastatur und liest E-Mails, im Vordergrund ein E-Mail-Icon
Spam vermeiden: Persönliche Daten werden häufig für Werbezwecke genutzt. Foto: Adobe Stock

Unerwünschte Werbung: Welche Ausnahmen gelten?

Ausnahmen gelten nur:

  • wenn Sie Werbung an Ihre berufliche E-Mail-Adresse erhalten und deren Inhalt eine Verbindung zu Ihrer beruflichen Tätigkeit aufweist,
  • oder wenn der Inhalt eine Verbindung zu einem Produkt aufweist, das Sie bei dieser Händlerin oder diesem Händler gekauft haben (Beispiel: Sie haben einen Flachbildschirm gekauft und erhalten Werbung zum Thema: Heim-Kino).

Wie kann ich mich vor SPAM-Nachrichten schützen?

E-Mails, SMS oder MMS, zu denen Sie nicht Ihre Einwilligung gegeben haben, werden auch „SPAM“-Nachrichten genannt.

Antworten Sie auf keinen Fall über die Antwort-Funktion Ihres E-Mail-Programmes auf diese Nachrichten. Sonst weiß die Absenderin oder der Absender, dass Ihre E-Mail-Adresse noch aktiv ist.

Zudem sollten Sie niemals irgendwelche Anhänge öffnen, da diese nicht selten Schadsoftware (Viren, Spionageprogramme, Malware etc.) enthalten.

Die meisten E-Mail-Postfächer bieten einen SPAM-Schutz, sodass Sie unerwünschte Mails leicht blockieren können.

Achtung

Es kann vorkommen, dass auch erwünschte E-Mails im SPAM-Filter landen, zum Beispiel Buchungs-Bestätigungen.

Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren SPAM-Ordnern.

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